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   BPatG, 11.07.2007 - 26 W (pat) 20/05   

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BPatG, 11.07.2007 - 26 W (pat) 20/05 (https://dejure.org/2007,33296)
BPatG, Entscheidung vom 11.07.2007 - 26 W (pat) 20/05 (https://dejure.org/2007,33296)
BPatG, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - 26 W (pat) 20/05 (https://dejure.org/2007,33296)
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  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 37/04

    Goldhase

    Auszug aus BPatG, 11.07.2007 - 26 W (pat) 20/05
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. st. Rspr.; BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May; GRUR 2006, 859, 861 - Malteserkreuz; GRUR 2007, 235 ff. - Goldhase).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 11.07.2007 - 26 W (pat) 20/05
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. st. Rspr.; BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May; GRUR 2006, 859, 861 - Malteserkreuz; GRUR 2007, 235 ff. - Goldhase).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 293/00

    "Kellogg's/Kelly's"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 11.07.2007 - 26 W (pat) 20/05
    Unter Hinweis auf die Entscheidungen "Kellogg«s/Kelly«s" (GRUR 2003, 1047) sowie "Il Padrone/Il Portone" (GRUR 2005, 326) des BGH sei davon auszugehen, dass in der Gesamtschau die Ähnlichkeiten deutlich überwiegen würden.
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 11.07.2007 - 26 W (pat) 20/05
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. st. Rspr.; BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May; GRUR 2006, 859, 861 - Malteserkreuz; GRUR 2007, 235 ff. - Goldhase).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02

    il Padrone/Il Portone

    Auszug aus BPatG, 11.07.2007 - 26 W (pat) 20/05
    Unter Hinweis auf die Entscheidungen "Kellogg«s/Kelly«s" (GRUR 2003, 1047) sowie "Il Padrone/Il Portone" (GRUR 2005, 326) des BGH sei davon auszugehen, dass in der Gesamtschau die Ähnlichkeiten deutlich überwiegen würden.
  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89

    Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt -

    Auszug aus BPatG, 11.07.2007 - 26 W (pat) 20/05
    Indes reicht auch ein deutlicher Sinngehalt in nur einem Vergleichswort zum Ausschluss einer Verwechslungsgefahr (vgl. BGH GRUR 1992, 130 Bally/Ball; PAVIS PROMA EuGH Rechtssache C 206/04 - SIR/ZIRH).
  • BPatG, 15.04.1997 - 24 W (pat) 255/95

    Eintragungsfähigkeit der Bezeichnung Lindora als Marke in der Kosmetikbranche;

    Auszug aus BPatG, 11.07.2007 - 26 W (pat) 20/05
    Insbesondere fehlt es bereits an einem ausreichend substantiierten Sachvortrag zum Umfang der mit den einzelnen Waren und Dienstleistungen getätigten Umsätze oder des Marktanteils sowie zum Umfang der für die Widerspruchsmarke im Zusammenhang mit den einzelnen Waren und Dienstleistungen getätigten Werbung (vgl. BPatG GRUR 1997, 840, 841 - Lindora/Linola).
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